Schäden und Mängel im Neubau

In einem Neubau sei es nun ein Einfamilienhaus oder eine größere Immobilie, kommt es immer wieder zu Baumängeln und Schäden. Werden diese zu spät entdeckt, führen sie zu kostenintensiven Folgeschäden. Umso wichtiger, dass sie gleich zu Beginn ausgebessert werden. Aber auch kleinere Schäden, wie beispielsweise an Bauelementen wie Türen oder FensternGlasscheiben oder Bodenbelägen müssen nicht hingenommen werden und sollten schnellstens behoben werden.

Die 6 häufigsten Baumängel in einem Neubau

Eine mangelhafte Bauausführung, aber auch Fehler in der Planung, Überwachung oder Handhabung sind die häufigsten Gründe, warum ein Schaden auftritt.
Im Durchschnitt ergeben sich innerhalb eines Bauverlaufs 20 Baumängel. Wir haben die sechs häufigsten für Sie zusammengefasst.

1. Fehlerhafter Estrich:

Risse oder Feuchtigkeit im Estrich sind ein grundlegendes Problem. Verfärbungen und Feuchtränder werden sichtbar und Schimmel kann sich bilden. Wird auf einen solch schadhaften Estrich ein Bodenbelag verlegt, wird dieser durchfeuchtet und muss ausgetauscht werden.

2. Rissbildung in der Hausfassade:

Fehlen Ringanker bei einer mehrgeschossigen Immobilie, zeigt sich dies durch treppenförmige Risse in der Hausfassade. Ein weiterer Grund kann auch sein, dass Stoffe, die verwendet wurden, falsch verarbeitet oder kombiniert wurden.

3. Unerwünschte Schallbrücken:

Wird der Mindestschallschutz nicht korrekt erfüllt, kommt es in Immobilien mit mehreren Wohneinheiten zu Lärmbelästigung. Bei der Baukonzeption sollte daher unbedingt von einem Fachmann der Schallschutzstandart berücksichtigt und überprüft werden.

4. Fehlerhafte Dämmung:

Bildet sich später Schimmel, kann das an einer nicht ausreichenden oder ungleichmäßigen Wärmedämmung liegen. Das kann nicht nur problematisch für die Gesundheit sein, sondern auch die Energieeffizienz des Hauses senken.

Gerade im Bereich des Kellers haben Baumängel oftmals schwerwiegende Folgen. Wird dieser nicht hundertprozentig abgedichtet und ausreichend gedämmt, sind Schimmel, Farbabplatzungen und Wärmeverlust eine Folge.

Wurden Dampfsperren nicht korrekt verbaut, entsteht ein Zuggefühl in den Räumen und Feuchtigkeit kann in die Wärmedämmung des Daches eindringen. Schon während der Ausführungsarbeiten sollte daher eine Luftdichtheitsmessung vorgenommen werden.

Mängel und Schäden an Bauelementen im Neubau

Neben großen Baufehlern kommt es bei Neubauten immer wieder zu Schäden an Bauelementen, beispielsweise an Fenstern oder Türen. Wenn viele Gewerke und Handwerker parallel arbeiten, passieren schnell Fehler. Durch fallengelassenes Werkzeug entstandene Dellen und Kerben im neu verlegten Fußboden, Materialausbrüche, Kratzer, Lackschäden, Verfleckungen an Rahmenteilen,  oder abgesplittertes Holz an Türzargen sind keine Seltenheit.
Solche Schäden können unter Umständen dazu führen, dass sich der Einzug in ein Mietobjekt verzögert. Der Austausch einer beschädigten Tür dauert lange, wenn diese neu bestellt werden muss. Eine Reparatur ist in so einem Fall nicht nur kostengünstiger, sondern auch eine schnelle und saubere Lösung.
Die Deutsche Objekt-Service GmbH ist genau der richtige Ansprechpartner, wenn es darum geht solche Schäden und Mängel im Neubau durch ein intelligentes Reparaturmanagement zu beheben.

Effiziente Lösungen für Bauherren und Bauträger

Glas-Oberflächenschäden lassen sich in vielen Fällen schnell und unkompliziert sanieren. Kommt es zu Verkratzungen durch Reinigungsarbeiten, Schäden durch Auslaugungen von Putzschlämme oder Flexpunkten durch Trennschleiferarbeiten, ist das sehr ärgerlich. Selbst solche Schäden lassen sich beheben. Mit unserem bundesweiten Reparaturnetzwerk an professionellen Fachhandwerkern prüfen wir das Schadenausmaß und empfehlen entsprechende Instandsetzungsmöglichkeiten.

Vielen Bauunternehmern und Bauherren ist nicht bekannt, wie leicht sich solche Schäden regulieren lassen. Gerade dann, wenn der Bauherr eine Mängelrüge aufsetzt und ein Schaden durch den Bauunternehmer behoben werden muss, ist eine schnelle Beseitigungsmöglichkeit wichtig.

Wer haftet bei einem Bauschaden?

Sind bereits bei der Abnahme eines Neubaus Schäden oder Mängel zu erkennen, so ist der beauftragte Bauträger dazu verpflichtet, diese auszubessern. Laut Bauvertrag ist er für das erbaute Gebäude verantwortlich und muss dieses einwandfrei nach Fertigstellung übergeben. Dazu zählen auch Fenster, Türen, eventuell Bodenbeläge oder Sanitäreinbauten. Die Rechtslage sieht dabei vor, dass nachzuweisen ist, dass die Schäden vom Unternehmen entstanden sind.

Das richtige Vorgehen bei einem Bauschaden

Tritt an einem Neubau ein Schaden auf, ist es wichtig, dass der Bauherr weiß, welche Schritte notwendig sind, damit der Schaden behoben werden kann.
Je früher er die Fehler entdeckt, desto besser.

1. Baumangel dokumentieren

Als erstes muss der Baumangel ausreichend dokumentiert werden. Dazu zählen Nahaufnahmen mit angelegtem Zollstock und Überblickfotos. Sachverständige und neutrale Zeugen sind ebenfalls hilfreich.

2. Mängelrüge anfertigen

Kontaktieren Sie den Bauträger schriftlich per Einschreiben mit Rückschein und räumen Sie ihm eine Frist zur Mängelbeseitigung ein. In der Regel gelten 14 Tage als angemessenen Zeitraum. Als Bauherr haben Sie die Pflicht, dem Bauunternehmer beziehungsweise dem Handwerker die Nacherfüllung seines Vertrags zu gewähren. Hilfreich ist dabei immer, einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen.

3. Geld zurückbehalten

Bis der Mangel behoben wird, hat der Bauherr das Recht, einen Teil der Rechnung einzubehalten. Um die Angemessenheit der Höhe korrekt einzuschätzen, ist es sinnvoll, die Mängelbeseitigungskosten durch einen Fachmann festlegen zu lassen.

4. Nachfrist setzen

Wird der Mangel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, sollte eine Nachfrist gewährt werden. Sind auch danach die Mängel nicht behoben, hat der Bauherr das Recht, vom Vertrag zurück zu treten und einen neuen Bauunternehmer zu beauftragen. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Verursachers.

Gut zu wissen

Kommt es durch die verzögerte Fertigstellung zu Mehraufwänden oder finanziellen Verlusten – wenn beispielsweise in einem Gebäude, was zur Vermietung vorgesehen ist, keine Mieteinnahmen generiert werden können – kann eine Schadensersatzzahlung verlangt werden.

In keinem Fall sollte der Bauherr selbst versuchen, den Baumangel zu beheben. Dadurch lässt sich am Ende nicht mehr zweifelsfrei feststellen, wer für den Schaden verantwortlich ist.

Die Gewährleistungsfrist für mögliche Mängel beginnt mit der Bauabnahme. Wurden umfangreiche Sanierungen vorgenommen oder handelt es sich um einen Neubau, beträgt die Frist 5 Jahre. Bei kleineren Reparaturen an einem Gebäude erlischt sie bereits nach zwei Jahren. Nur innerhalb dieser Frist ist der Bauunternehmer dazu verpflichtet, Baumängel auf eigene Kosten zu beseitigen.

Gerade Schäden an Bauelementen, wie Türen, Fenstern oder der Verglasung lassen sich schnell und effizient vom Fachmann reparieren. Oftmals ist ein aufwendiger Austausch nicht nötig. Umso wichtiger ist es, wenn beide Parteien die verschiedenen Möglichkeiten einer Reparatur kennen.

Wir beraten Sie gerne zu Fragen der Mängelbehebung und Reparaturen. Mit unseren Spezialisten sind wir bundesweit für Sie da.