Produktionsfehler an Türen
Wurde eine Tür in ein (neues) Gebäude eingesetzt, erfolgt danach in der Regel die Abnahme. Diese ist nach entsprechenden Kriterien durchzuführen. Sind nach diesen Kriterien keine visuellen Abweichungen erkennbar, so gilt die Tür als fehlerfrei und muss vom Endkunden so akzeptiert werden, wie sie geliefert und verbaut wurde. Ein Anspruch auf Austausch besteht in diesem Fall nicht.
Der Hersteller kann außerdem eine bestimmte Toleranz für seine Produkte vorgeben, in dessen Bereich sich Inkorrektheiten bewegen dürfen.
Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei den Richtlinien nicht um eine Norm handelt, sie also nur ein Hilfsmittel zur Bewertung von Beeinträchtigungen darstellen. Dabei ist es irrelevant, ob das Element montiert wurde oder nicht. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, einen Sachverständigen hinzuzuziehen.
Fehler in der Beschichtung oder dem Farbauftrag lassen sich gut ausbessern; selbst im eingebauten Zustand. Die Deutsche Objekt-Service verfügt über die entsprechenden Fachhandwerker, die solche Mängel beheben.
Folgende Kriterien werden zur Beurteilung berücksichtigt:
- Abstand zur Tür beträgt zwischen 1m bis 1,5m
- Betrachtungswinkel entspricht der üblichen Raumnutzung
- Betrachtungshöhe beträgt ca. 1,70m
- Beleuchtung richtet sich nach den üblichen Lichtverhältnissen
- Künstliche Beleuchtung oder direkte Bestrahlung sind unzulässig
- Markierungen vermeintlicher Fehler sind zu entfernen